Richtet sich das Hinweisgeberschutzgesetz auch an Vereine
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) richtet sich in erster Linie an Unternehmen und Organisationen. Obwohl das Gesetz primär für Wirtschaftsunternehmen konzipiert ist, kann es unter bestimmten Umständen auch für Vereine relevant sein, insbesondere wenn diese eine gewisse Größe erreichen oder in wirtschaftliche Aktivitäten involviert sind. Es ist wichtig, dass sich Vereine mit ihren spezifischen Strukturen und Tätigkeiten beraten lassen, um festzustellen, ob und inwieweit das HinSchG auf sie Anwendung findet und welche Maßnahmen gegebenenfalls zu ergreifen sind.