Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gilt auch für Kommunen
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gilt für öffentliche Einrichtungen, zu denen auch Kommunen zählen. Im Allgemeinen sind größere Kommunen von diesem Gesetz betroffen, wobei die Kriterien, wie zum Beispiel die Mitarbeiterzahl, entscheidend sind. Es ist empfehlenswert, dass betroffene Kommunen die genauen Anforderungen des HinSchG prüfen oder sich rechtlich beraten lassen.