Wen schützt das Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz zielt darauf ab, eine breite Palette von Personen zu schützen, die in der Lage sind, Missstände aufzudecken, unabhängig von ihrem spezifischen beruflichen Status oder der Art ihrer Beschäftigung. Dadurch soll ein umfassender Schutz gewährleistet werden, um eine effektive Aufdeckung von Rechtsverstößen und Gefahren für die Öffentlichkeit zu fördern. Hinweisgeber können dabei beispielsweise Arbeitnehmer, ehemalige Arbeitnehmer, Praktikanten, Lieferanten oder Vertragspartner sein.